Beratungshilfe
Wichtiger Hinweis mehr
Kann ein Volljähriger krankheits- oder behinderungsbedingt seine Angelegenheiten im Rahmen der Personen- und/oder Vermögenssorge nicht mehr allein regeln, müssen diese Dinge durch einen Vertreter geregelt werden. Dies ist entweder ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer. mehr
Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für alle Familiensachen. mehr
Die Grundbuchämter sind für die Führung der Grundbücher aller in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. mehr
In bestimmten Fällen übernimmt der Staat die treuhänderische Verwahrung von Geld, Wertpapieren, sonstigen Urkunden und Kostbarkeiten (z.B. Schmuck, wertvolle Gemälde usw.). mehr
Die Strafprozessabteilungen des Amtsgerichts Northeim sind zuständig für alle Anklagen der Staatsanwaltschaft, die vor dem Amtsgericht Northeim gegen Erwachsene und gegen Jugendliche, sowie Heranwachsende wegen einer Straftat erhoben werden. mehr