Justizservice
Der ab dem 01.11.2021 neu eingerichtete Justizservice ist eine zentrale Anlaufstelle des Amtsgerichts Northeim für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger, der für die Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen zuständig ist. Hier werden u.a. Anliegen wie Erbausschlagungen, Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, Anträge auf Beratungshilfescheine sowie Anträge auf einstweilige Verfügungen und Gewaltschutzanordnungen bearbeitet. Zudem können Verkehrswertgutachten in Zwangsversteigerungssachen eingesehen werden.
Darüber hinaus erteilt der Justizservice Auskünfte, insbesondere zu Zuständigkeiten, Verfahrensabläufen sowie Formularen. Ferner werden Bescheinigungen für andere Abteilungen des Gerichts, Zahlungsnachweise, Sterbeurkunden, Bestallungen etc. angenommen.
Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsberatung im Justizservice nicht erfolgt.
Zur Aufnahme und Entgegennahme von Erklärungen ist in jedem Fall ein gültiges Ausweispapier vorzulegen.
Sie erreichen uns zu folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ausschlagungserklärungen in Erbangelegenheiten |
Montag und Mittwoch 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und nach telefonischer Terminsvereinbarung Am 12.06.2023 können keine Anträge (Ausschlagungserklärungen) in Nachlasssachen Ersatztermin ist der 13.06.2023. |
Anträge auf Erteilung von Erbscheinen |
nach telefonischer Terminsvereinbarung |
Anträge auf Erteilung von Beratungshilfescheinen |
Dienstag und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Anträge auf einstweilige Verfügungen und Gewaltschutzanordnungen |
Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Terminsvereinbarung |
Kommen Sie auf keinen Fall, wenn Sie sich krank fühlen.
Wenn Sie einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen oder eine Gewaltschutzanordnung beantragen möchten, werden Sie gebeten, auch während der Sprechzeiten nach Möglichkeit vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Das Amtsgericht Northeim ist telefonisch unter 05551-962-0 zu erreichen.