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Öffnungszeiten des Amtsgerichts Northeim

Für das Amtsgericht Northeim gelten angesichts der erneuten Ausweitung der Corona-Krise ab dem 1.11.2020 bis auf weiteres folgende Regelungen:

Das Amtsgericht Northeim ist für besonders eilige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung geöffnet. Aufgrund der allgemeinen Bemühungen, persönliche Kontakte auf das notwendige Maß zu reduzieren, müssen Behördengänge aber auf ein Minimum beschränkt bleiben. Es wird daher weiterhin gebeten, Anträge nach Möglichkeit schriftlich einzureichen und nicht persönlich bei Gericht vorzusprechen.

Ausschlagungserklärungen und die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung erfolgen weiterhin am Montag und Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Anträge auf Erteilung von Erbscheinen können jeweils dienstags und mittwochs, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, gestellt werden. Die Rechtsantragstelle ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie am Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Beratungshilfescheine müssen weiterhin schriftlich beantragt werden. Die Gerichtskasse bleibt geschlossen, Einzahlungen sind per Überweisung vorzunehmen.

Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der Corona-Problematik kann es - auch kurzfristig und ohne weitere Ankündigung - zu Einschränkungen des Dienstbetriebes und der Sprechzeiten kommen. Um Verständnis wird gebeten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.11.2020

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