Niedersachsen klar Logo

Das Tragen der FFP2-Maske

3G-Regel und Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske des Standards FFP2 oder KN95/N95 im Amtsgericht Northeim

Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher sind ab sofort verpflichtet, im Gerichtsgebäude eine medizinische Maske des Standards FFP2 oder KN95/N95 zu tragen.

Darüber hinaus müssen Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher sowie Dritte – ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre – vor Betreten des Justizgebäudes grundsätzlich ihren Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder eine gültige Bescheinigung über die Durchführung eines negativen Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus-SARS-CoV-2 vorlegen (3G-Regelung). Die Bescheinigung des Arbeitsgebers über einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest erfüllt diese Voraussetzungen ebenfalls.

Zu den Rechtsuchenden zählen auch Personen, die den Justizservice aufsuchen, um dort Erklärungen abzugeben oder Anträge zu stellen. Zu den Besucherinnen und Besuchern zählen zudem Zuhörerinnen und Zuhörer bei öffentlichen Verhandlungen. Weiterhin gilt diese Regelung grundsätzlich auch für Verfahrensbeteiligte einer Gerichtsverhandlung oder anderer Sitzungen, also für alle Personen, die auf gerichtliche Anordnung im Gericht erscheinen.

Rechtsuchende sowie Besucherinnen und Besucher werden gebeten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann.

Kontakt:

Richter am Amtsgericht

Christian Bode

Amtsgericht Northeim

Tel. 05551/962185

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln