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Justiz kümmert sich vor allem um eilige Verfahren

Die Gerichte in Niedersachsen weisen darauf hin, dass auch nach Erlass des sog. Kontaktverbots der Zugang zur Justiz weiterhin sichergestellt ist. Die niedersächsische Justiz hat zwar den Betrieb auf das notwendige Maß heruntergefahren: Mündliche Verhandlungen wurden abgesagt, Öffnungszeiten reduziert, Einlassbedingungen wurden verschärft. Eilige und unaufschiebbare Angelegenheiten werden jedoch auch weiterhin zuverlässig bearbeitet.

Justizministerin Barbara Havliza: „Auch die Justiz leistet ihren Beitrag, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Deshalb müssen wir uns auf den Kernbereich unserer Aufgaben konzentrieren.“

Das Amtsgericht Northeim gibt dazu folgende organisatorische Hinweise:

Die Verringerung der in den Gerichten anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt dazu, dass nicht eilbedürftige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise gefördert werden können. Alle Verfahrensbeteiligte werden deshalb gebeten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen.

Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge zur Verfahrensführung werden die zuständigen Richterinnen und Richter mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden. Dies gilt auch für die Durchführung von Terminen zur mündlichen Verhandlung.

Das Amtsgericht Northeim darf nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Und es steht weiterhin offen für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Dies können die Bürgerinnen und Bürger telefonisch erfragen.

Informationen über alle aktuellen Einschränkungen des hiesigen Gerichtsbetriebs sowie die Telefonnummern für weitere Informationen finden die Bürgerinnen und Bürger auch auf der Internetseite des Gerichts und auf den Aushängen vor Ort.

Die Direktorin des Amtsgerichts Anke Brosche: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahmen um Verständnis. Für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten danken wir sehr.“

Im Amtsgericht Northeim gelten folgende Vorgaben für die Erreichbarkeit:

Mo – Fr 09:00 bis 12:00 Uhr

Telefonisch ist das Amtsgericht unter der Nr. 05551 962-0 zu den oben genannten Zeiten zu erreichen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
02.11.2020

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