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Zahlungsempfänger: Niedersächsische Landeshauptkasse
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Bitte beachten Sie, dass die Niedersächsische Landeshauptkasse Inhaberin mehrerer Konten ist und nutzen Sie aus diesem Grund für Zahlungen an das Amtsgericht Northeim zwingend die angegebene IBAN.
Zum 01.01.2022 traten Änderungen in den Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit professionellen Einreichern in Kraft.
Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht über den allgemeinen E-Mailverkehr möglich. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam elektronisch nur über die besonderen Postfächer beA, beN oder beBPO sowie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommuniziert werden. Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur dafür zertifizierten Nutzern erlaubt, in der Regel professionellen Anwendern (Behörden, Rechtsanwälte und Notare, etc.).
Eine rechtswirksame Übermittlung per einfacher E-Mail bleibt weiterhin unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig eine rechtlich wirksame Übertragung postalisch oder per Telefax möglich ist. Der E-Mail Kommunikationsweg und das Kontaktformular stehen ausschließlich für informelle Anfragen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.
Das Amtsgericht Northeim ist nicht mehr über die DE-Mail erreichbar.

