Hinweise zum Corona-Virus
Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sowie stets einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
Darüber hinaus bitten wir Sie, dass Gerichtsgebäude nicht zu betreten, wenn Sie sich krank fühlen oder positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind. Sollten Sie einen Termin bei uns haben, kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall bitte vorher telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.