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Hinweise zum Corona-Virus

Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sowie stets einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.


Darüber hinaus bitten wir Sie, dass Gerichtsgebäude nicht zu betreten, wenn Sie sich krank fühlen oder positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind. Sollten Sie einen Termin bei uns haben, kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall bitte vorher telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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