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Corona-Problematik

Angesichts der Ausweitung der Corona-Krise wird aufgrund der Hinweise des Ministeriums der Justiz der Dienstbetrieb des Amtsgerichts auch in Northeim mit sofortiger Wirkung reduziert. Das Ziel, die Gesundheit der Menschen zu schützen und zudem die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern, kann nur erreicht werden, wenn Behördengänge auf ein Minimum beschränkt werden.

Innerhalb der Sprechzeiten des Amtsgerichts werden nur noch eilige Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung in persönlichem Kontakt mit den Rechtssuchenden bearbeitet. Die Beratungshilfesprechzeiten entfallen bis auf weiteres; entsprechende Anträge können schriftlich gestellt werden. Die Kasse bleibt geschlossen, Einzahlungen sind per Überweisung vorzunehmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
02.11.2020

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