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Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Northeim verwahrten Testaments oder Erbvertrags sind wir montags und mittwochs in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr für Sie da. Termine für Erbscheinsanträge werden telefonisch nach Vereinbarung vergeben. Gerne erteilen wir Ihnen telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05551 962 0 Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden.

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