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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für alle Familiensachen. Das sind Ehescheidungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Familienverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Anmerkungen und Hinweise zur Rechtsprechung in Unterhaltssachen, die von Herrn Richter am Oberlandesgericht Ralph Kliche (Oberlandesgericht Braunschweig) verfasst wurden, finden Sie hier.

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